Wichtige gesetzliche Regelungen für den mobilen Masseur

Massage Recht 01Für die mobile Massage gibt es gesetzliche Regelungen: das Masseur- und Physiotherapiegesetz http://www.physio.de/zulassung/gesetz-beruf-pt.htm. Dort ist zunächst geregelt, dass Masseure und Physiotherapeuten eine Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung zu absolvieren haben, danach können sie eine Zulassung beantragen. Allerdings darf ein mobiler Masseur keine ärztlich verordneten Behandlungen durchführen, deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse tragen soll, es sei denn, es wird ausdrücklich eine mobile Massage – beispielsweise in Form eines Hausbesuchs angeordnet. Andernfalls werden nur Kosten für die Behandlungen durch einen zugelassenen Masseur in einer Praxis übernommen. Ein mobiler Masseur kann also eine Kassenzulassung haben, nur in Ausnahmefällen kommen gesetzliche Krankenkassen aber für die Finanzierung einer Massage auf.

Gesetzliche Regelungen: Zulassung nicht verbindlich

Im Gegensatz zu einem in einer Praxis arbeitenden Masseur ist eine Zulassung für die mobile Massage allerdings nicht verbindlich. Lediglich für die Berufsbezeichnung und die Dienstleistung sind gesetzliche Regelungen zu beachten, wie 2008 das Landgericht Kiel und 2009 das Oberlandesgericht Schleswig Holstein entschieden. Ein mobiler Masseur ohne Zulassung darf sich nicht als Physiotherapeut bezeichnen und keine medizinischen Behandlungen durchführen, wohl aber Wellnessmassagen. In der Praxis bedeutet das, er darf sich beispielsweise Wellnessmasseur, Massage-, Wellness- oder Entspannungstherapeut nennen und als Dienstleister Behandlungen an gesunden Menschen durchführen. Unter diesen Voraussetzungen darf eine mobile Massage theoretisch auch ohne Ausbildung durchgeführt werden. Gesetzliche Regelungen sind in einem solchen Fall in §§ 611ff BGB zu finden – ein mobiler Masseur hat sich an die Dienstleistungsvorschriften zu halten und übt eine selbstständige Tätigkeit aus. Welche gesetzliche Regelungen also im Einzelfall gelten, ist konkret abhängig von

– der Ausbildung
– der Berufsbezeichnung
– den durchgeführten Behandlungen

massage Gesetze 01Die Gerichte begründen ihre Entscheidung damit, dass verschiedene Berufsbezeichnungen wie Heilpraktiker oder Physiotherapeut geschützt sind, nicht aber die Massage an sich – massieren darf daher jeder, sofern er eine reine Erholungs- oder Wellness- und keine Heilbehandlung durchführt. Das trifft entsprechend für die mobile Massage zu, es sei denn, ein mobiler Masseur hat eine staatlich anerkannte Prüfung absolviert und verfügt über eine Zulassung – dann darf er auch medizinische Massagen durchführen. In diesem Fall gelten sowohl das Masseur- und Physiotherapiegesetz als auch das BGB.

Grundsätzliche Unterschiede zwischen mobilem Masseur mit und ohne staatliche Anerkennung

Ein mobiler Masseur ohne staatliche Anerkennung darf gemäß §15 Masseur- und Physiotherapiegesetz keine geschützte Berufsbezeichnung verwenden und nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, die der Stimulierung und Entspannung dienen, um das Wohlbefinden zu steigern. Heilversprechen darf er keine geben. Mit staatlicher Anerkennung ist hingegen auch die medizinische Behandlung gestattet.

Quellen:

http://www.terramedus.de/massageundwellnessakademie/fragen-antworten.php
http://www.physio.de/zulassung/gesetz-beruf-pt.htm
http://www.terramedus.de/datei/terramedus.de_Therapeut_Verwendung.pdf
http://www.terramedus.de/datei/terramedus.de_OLG-Bezeichnung_Therapeut.pdf