In unserem zweiten Teil des Blogbeitrages zum Thema Kundenbindung in der Massagepraxis stellen wir weitere Ideen, Vorschläge und Tipps zusammen, wie Neukunden zu Stammkunden werden können:
- Mailings
- Bonusprogramme
- Kooperationen
- Sonderstellung mobile Massage
Mailings
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kundendaten bereits erfasst sind. Eine Mailingaktion mit Newslettern, die per E-Mail verschickt werden ist sehr kostengünstig, hat aber auch eine geringere Wirkung, da die Gefahr besteht, im Spam-Ordner des Empfängers zu landen oder die Mail mit einem Klick gelöscht wird. Wertiger und meist erfolgsversprechender sind Mailings per Post. Die verschiedenen Briefgesellschaften haben interessante Angebote für Massenmailings. Es lohnt, nicht nur bei der Post selbst, sondern auch bei regionalen privaten Anbietern Preise zu erfragen! Egal, ob per Briefpost oder E-Mail: die professionelle Gestaltung ist wichtig! Ein Din A4 Blatt in schwarz-weiß-Druck erregt keinerlei Aufmerksamkeit. Ein schön gestalteter bunter Angebotsflyer fällt schon optisch ins Auge. Bei Briefversand ist auch die Haptik wichtig: je wertiger die Aufmachung, desto wertiger der Eindruck, den man damit über das beworbene Angebot vermittelt!
Bonusprogramme
Es gibt verschiedene bekannte Varianten von Bonusprogrammen: Punkte per elektronischer Kundenkarte sammeln, Flugmeilen, Wertchips, Stempelkarten etc. Wichtig ist, dem Kunden attraktive Angebote in Aussicht zu stellen, die die Teilnahme am Bonusprogramm für ihn sinnvoll erscheinen lässt. Denkbar wären einfach Stempelkarten, auf der bei jeder Massage abhängig vom Wert / der Dauer der Massage eine gewisse Anzahl Stempel aufgebracht werden, die dann zu weiteren Rabatten berechtigen oder attraktiven Produkten entsprechen (Kosmetikartikel, Handtuch,…). Auch das Sammeln von Rabattmarken ist denkbar. So könnte jeder Kunde ein persönliches „Sparschwein“ bekommen, in dem eine jeweils festgelegte Anzahl Rabattmünzen pro bezahlter Massage geworfen wird. Die Rabattmünzen können dann wieder gegen Massagen oder andere Dienstleistungen eingelöst werden. Wichtig ist auch hier, die Gültigkeit der Bonusprogramme klar zu beschreiben.
Kooperationen
Massagepraxen müssen ihre Dienste nicht alleine vermarkten! Wer Kooperationen eingeht, verdoppelt den Nutzen von Werbemaßnahmen zur Kundenbindung! Kooperationen können mit anderen Anbietern der Wellness-Branche eingegangen werden, die für die Kunden beider Kooperationspartner leicht zu erreichen sind, sich beispielsweise im selben Haus, derselben Straße oder demselben Ort befinden. Als Kooperationspartner bieten sich Kosmetikstudios, Naturheilpraktiker, Gymnastikstudios, Yogaschulen, Schwimmbäder und ähnlich Einrichtungen an, die sich um das körperliche Wohl ihrer Kunden sorgen. Werbemaßnahmen können dann zusammen veranstaltet werden oder Rabatte auf Dienstleistungen des jeweils anderen Kooperationspartners angeboten werden. Beispiele wären: „für jede Stunde Massage bekommen Sie 1x Augenbrauen färben gratis im Kosmetikstudio“ oder „zu jeder Gesichtsbehandlung im Wert ab X Euro erhalten Sie in der Massagepraxis 15 Minuten Massage extra“.
Mobile Massage und Kundenbindungsmaßnahmen
Der mobile Masseur kann wesentlich flexibler auf Terminwünsche seiner Kunden eingehen und ist nicht gebunden an Räumlichkeiten einer Praxis. Besonders, wenn mobile Massage für Firmen im Büro, auf Messen, Events und Kongressen stattfindet besteht die Möglichkeit, feste Kooperationsverträge einzugehen. Ein solcher Kooperationsvertrag könnte beispielsweise fest legen, wie oft im Jahr der mobile Masseur seine Massage im Büro im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements anbietet. Ebenso können feste Kooperationsverträge mit Veranstaltern von Messen, Events und Kongressen eingegangen werden.
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