Massagen können sowohl für Körper als auch Geist äußerst wohltuend wirken. Auf Rezept gibt es die Massagen jedoch nur, wenn der Arzt eine körperliche Indikation für die Anwendung dieser feststellt. Doch auch wenn die Massage verschrieben wurde, variiert die Kostenübernahme für diese von Krankenkasse zu Krankenkasse. Was bei den Kosten für die Massagen zu beachten ist und welche Voraussetzungen ein lizensierter und mobiler Masseur mit sich bringen sollten, folgt hier in einem Kurzen Überblick.
Förderung
Die Förderung von Massagen durch die Krankenkassen
Es gibt verschiedene Krankheitsbilder, die einen Arzt dazu auffordern, eine Massage zur Linderung der Symptome zu verschreiben. Dazu gehören z. B. Wirbelsäulenerkrankungen, Muskelspannungsstörungen sowie Muskelhärtungen. Bei der Verordnung der Massagen spielt jedoch ebenfalls die Gesamtverordnungsmenge an Behandlungen eine Rolle. Denn hat der Arzt seine Verordnungsmenge für das Kalenderjahr schon weitestgehend ausgeschöpft, so kann es sein, dass auch in dringenderen Fällen keine Massage verschrieben wird.
Versicherte bei den Gesetzlichen Krankenkassen müssen, auch wenn die Massage per Rezept verschrieben wurde, trotzdem noch einige Kosten selbst tragen. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Heilmittel, die je nach angewandtem Produkt variieren können. Der Eigenanteil für eine Packung Fango bei sechs Massagen beträgt somit 10 Euro. Da Rezeptgebühren nicht mehr zu zahlen sind, können zumindest in dieser Hinsicht Kosten gespart werden.
Aus Sicht der Krankenkassen sind Massagen als alleinige Interventionen nicht ideal, denn sie:
– wirken zu kurzfristig,
– reichen bei chronischen Beschwerden nicht aus,
– und reduzieren die Symptomatik nur begleitend zu aktivierenden oder manualtherapeutischen Ansätzen.
Trotzdem werden klassische Massagen immer wieder verschrieben, da sie als begleitende Interventionsformen eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf haben können.
Voraussetzungen
und Bedingungen für die Tätigkeit als lizensierter und mobiler Masseur
Auch für mobile Masseure gibt es gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind. Die mobile Massage fällt ebenfalls unter das Masseur- und Physiotherapeutengesetz. In diesem Gesetz steht festgeschrieben, dass mobile Masseure ebenfalls eine Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert haben müssen. Allerdings ist zu beachten, dass bei der mobilen Massage keine Patienten behandelt werden dürfen, die auf Rezept eine Massage verordnet bekommen haben und die Krankenkasse somit die Kosten übernimmt. Es sei denn, im Rezept ist die Verordnung eines Hausbesuches angegeben. Dann kann die mobile Massage ohne Probleme zu Hause angewandt werden.
Der Regelfall ist jedoch, dass die Dienstleistungen eines mobilen Masseurs nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da die Behandlung meist in niedergelassenen Massage-Praxen erfolgt.
Zudem ist die Berufsbezeichnung und die Zulassung des mobilen Masseurs stellenweise etwas missverständlich. Ein mobiler Masseur ohne staatliche Zulassung darf sich zwar nicht Physiotherapeut nennen, kann aber Wellnessmassagen durchführen. Zudem gibt es weitere Institutionen, die tageweise oder wochenweise Ausbildungskurse im Massagebereich mit dem Abschluss eines Zertifikats anbieten. Gesetzlich anerkannt ist diese Ausbildung jedoch nicht. Für weitere Details zu der Thematik ist folgender Website ratsam: /krankenkassen-und-mobile-massage/
Anhang:
/krankenkassen-und-mobile-massage/
http://www.n24.de/n24/Wissen/Finanzen/d/1653740/wann-die-krankenkasse-zahlt.html
http://www.master-wellness-akademie.de/einzel-massage-ausbildung/mobile-massage-ausbildung/
Massagen können sowohl für Körper als auch Geist äußerst wohltuend wirken. Auf Rezept gibt es die Massagen jedoch nur, wenn der Arzt eine körperliche Indikation für die Anwendung dieser feststellt. Doch auch wenn die Massage verschrieben wurde, variiert die Kostenübernahme für diese von Krankenkasse zu Krankenkasse. Was bei den Kosten für die Massagen zu beachten ist und welche Voraussetzungen ein lizensierter und mobiler Masseur mit sich bringen sollten, folgt hier in einem Kurzen Überblick.