Betriebliche Gesundheitsförderung – Hilfestellung zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter
Inhalt
- Betriebliche Gesundheitsförderung – Hilfestellung zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter
- Inhaltsverzeichnis:
- 1 Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Entwicklungsprozess
- 2 Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung
- 3. Die Gesundheitsvorsorge – eine Aufgabe der Krankenkassen
- 4 Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz
- 5 Welche Vorteile bringt die betriebliche Gesundheitsförderung
- 6. Auf welche Weise unterstützt das Finanzamt die BGF?
- 7 Welche Maßnahmen sind im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse?
- 8 Gut zu wissen:
- 9. Ansprechpartner für weiterführende Informationen:
- 10. Fazit
In den Anfängen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ging es eher um die Frage, ob die Maßnahme eingeführt werden soll oder nicht. Das hat sich grundlegend geändert. Heute wird darüber diskutiert, wie die Einführung am besten geschieht. Denn hohe Krankenstände belasten nicht nur die Krankenkassen über die medizinische Versorgung und die Lohnersatzleistungen. Sie sind auch ein enormer Kostenfaktor für die Unternehmen.Doch die Unternehmen stehen nicht allein mit dieser Herausforderung. Der Staat sorgt für angemessene Unterstützung und finanzielle Hilfen. Das betrifft die Vermeidung von krankheits- und betriebsunfallbedingten Ausfällen sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Da jeder Betrieb seine eigenen Anforderungen an die BGF stellt, müssen sich die Beteiligten am Anfang der Maßnahme erst einmal auf die gemeinsame Zielrichtung verständigen.
Denn es geht nicht nur darum, die Mitarbeiter für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu sensibilisieren. Es geht auch darum, die Arbeitsbedingungen sowie die betriebliche Ablauforganisation zu überprüfen und umzugestalten. Entsprechende Maßnahmen sollen helfen, Gefahrenquellen für die Mitarbeiter sowie körperliche und psychische Belastungen zu reduzieren.
Inhaltsverzeichnis:
1 Die BGF ist ein Entwicklungsprozess
1.1 Wer trägt die Kosten der BGF?
2 Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung
2.1 Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung
3. Die Gesundheitsvorsorge – eine Aufgabe der Krankenkassen
3.1 Präventionskurse der Krankenkassen
4 Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz
4.1 Weitere Maßnahmen der Mitarbeiterfürsorge
4.1.1 Überprüfung und Optimierung des Arbeitsplatzes
4.1.2 Betriebsärztlicher Dienst
4.1.3 Mobile Massage
4.1.4 Betriebseigener Fitnessraum
4.1.5 Externer Anbieter – Fitnessstudio
5 Welche Vorteile bringt die BGF
5.1 für den Unternehmer?
5.2 für die Mitarbeiter?
6. Auf welche Weise unterstützt das Finanzamt die BGF?
6.1 Entlastung der Unternehmen gemäß § 3 Nr. 34 EStG
6.2 Steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter
6.3 Sind die 500 Euro überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse angesiedelt?
6.3.1 500 Euro – Freibetrag oder Freigrenze?
6.3.2 Weitere mögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge
7 Welche Maßnahmen sind im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse?
8 Gut zu wissen:
8.1 Änderungen bei der steuerlichen Vergünstigung ab 2020
8.2 Übergangsfrist für nicht zertifizierte Maßnahmen
9. Ansprechpartner für weiterführende Informationen:
10. Fazit
1 Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Entwicklungsprozess
Doch wer sind die Beteiligten bei dem Entwicklungsprozess? Neben der Firmenleitung und den Mitarbeitern sind dies vor allem der Betriebsrat, die Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung und die arbeitsmedizinischen Dienste. Haben sich die Beteiligten auf einen gemeinsamen Weg geeinigt, werden die Kosten für die Gesundheitsförderungsmaßnahmen von den Krankenkassen teilweise übernommen. Wie viele verschiedene Krankenkassen daran beteiligt sind, hängt davon ab, wo die einzelnen Mitarbeiter versichert sind.
Wer trägt die Kosten der betrieblichen Gesundheitsförderung?
Dem Grunde nach sind neben den Krankenkassen auch die Unfallkassen, der Arbeitgeber sowie eventuelle Sponsoren gefragt, solche Maßnahmen, die meist in Form von Kursen ablaufen, finanziell zu unterstützen. Vom Zeitrahmen her dauern die Kurse mindestens 2 – 3 Monate und müssen regelmäßig stattfinden.
2 Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Vermeidung von krankheitsbedingten Ausfällen zuständig, die auf Betriebsunfälle zurückzuführen sind.
Aufgaben der Unfallversicherung sind:
a. Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
b. Bei Eintritt von Versicherungsfällen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
c. Durch Geldleistungen die verunfallten Versicherten oder auch die Hinterbliebenen zu entschädigen.
Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung
Tätig werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die unter dem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) organisiert sind.
Ihre Aufgabe ist es, neben den Arbeitsunfällen und den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, auch die Berufskrankheiten mit geeigneten Maßnahmen zu verhüten. Deshalb schulen sie gemäß § 23 SGB VII die Mitarbeiter, die in den Unternehmen für die Arbeitssicherheit sorgen sollen. Diese müssen alle Kollegen über die von der BG herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII informieren. Autorisierte Kontrolleure überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
3. Die Gesundheitsvorsorge – eine Aufgabe der Krankenkassen
Für die Gesundheitsvorsorge sind die Krankenkassen zuständig. Ihr Ziel ist es, die Arbeitnehmer für einen ihre Gesundheit fördernden Lebensstil zu gewinnen.
Präventionskurse der Krankenkassen
Vonseiten der Krankenkassen werden Präventionskurse angeboten. Es handelt sich dabei um einen Katalog von Primärpräventionsmaßnahmen. Welche Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20, 20 b SGB V genügen und daher steuerbegünstigt sind, ist in dem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt. Die Präventionskurse sollen bewirken, dass die Mitglieder (Versicherten) bereit sind, selbst für ihre Gesundheit aktiv zu werden und betreffen folgende Handlungsfelder:
Bewegungsgewohnheiten
– Gesundheitsfördernde, sportliche Aktivitäten
– Gesundheits- und verhaltensorientierte Bewegungsprogramme
Gesunde Ernährung
– Vorbeugung und Reduzierung von Gewichtsproblemen
– Vermeiden von Fehlernährung und damit verbundenem Mangel an wichtigen Nährstoffen
Stressmanagement
– Entspannungskurse, z. B. Yoga, Autogenes Training
– Aufzeigen von Strategien zur Stressbewältigung
Suchtprävention
– Nichtraucher-Kurse
– Vernünftiger Umgang mit Alkohol
Die Krankenkassen werden nicht sämtliche gesundheitsfördernden Maßnahmen vollumfänglich finanzieren. Aber sie unterstützen die Präventionsmaßnahmen finanziell. (Genaue Angaben bitte bei der jeweils zuständigen Krankenkasse nachfragen).
Über die Förderung der Präventionskurse beziehungsweise die teilweise Übernahme der Kosten entscheidet die Zentrale Prüfstelle Prävention. Dabei werden Kriterien wie Erfolgsaussichten und Befähigung (Zertifizierung) des Anbieters zugrunde gelegt. Anbieter von Kursen, die der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, können diese bei der Zentralen Prüfstelle Prävention kostenfrei und innerhalb von 10 Arbeitstagen zertifizieren lassen.
Die vom GKV-Spitzenverband festgelegten Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention sind nachzulesen unter dem Punkt: Information für Anbieter von Präventionskursen.
4 Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesunderhaltung am Arbeitsplatz
Die jährlich erscheinenden Gesundheitsreporte zeigen steigende Fehlzeiten bei den meisten berufsbedingten Erkrankungen. Sie betreffen:
– das Muskel – und Skelettsystem,
– die Psyche,
– die Atemwege,
– das Herz-Kreislauf-System und
– die Verdauungsorgane,
weshalb mittlerweile auch Arbeitgeber vermehrt Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter nachfragen und auch selbst anbieten.
Angebote, die bei jeder Betriebsgröße möglich sind:
– kostenlose Getränke (in der Hauptsache Mineralwasser und Warmgetränke) oder
– die Vitaminspritze in Form von einem Obstteller, mehrmals wöchentlich,
– ein Ruheraum, der ebenfalls für therapeutische Maßnahmen genutzt werden kann,
– flexible Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten oder
– ein Pausenraum mit Küchenbereich
Diese Beispiele gehören in den Wohlfühlbereich der Mitarbeiter. Ein nicht zu unterschätzender Ansatz. Denn wenn sich die Arbeitnehmer umsorgt fühlen, sorgt das für eine gestärkte Arbeitsbereitschaft. Es kann sich ein Gefühl ähnlich der Familienzusammengehörigkeit entwickeln, was das Potenzial hat, arbeitsbedingten, psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken.
Weitere Maßnahmen der Mitarbeiterfürsorge
– Überprüfung und Optimierung des Arbeitsplatzes
– Betriebsärztlicher Dienst
– Mobile Massagen
– Betriebseigener Fitnessraum
– Externer Anbieter – Fitness
Und es gibt noch mehr Möglichkeiten, den Arbeitsalltag gesundheitsförderlich zu gestalten. Wie der Arbeitgeber die BGF aufstellt, ist abhängig von der Betriebsgröße und der unternehmerischen Tätigkeit. Ein Unternehmen, in dem hauptsächlich Bürotätigkeiten erledigt werden, benötigt eine andere Auswahl an Vorsorgemaßnahmen als ein Industrieunternehmen in der Stahlbranche.
Durch die geförderte Vertrautheit und vermehrte Hilfsbereitschaft besteht zudem die Chance, Arbeitsabläufe bereits firmenintern optimaler zu koordinieren.
Überprüfung und Optimierung des Arbeitsplatz
Eventuell bestehende Probleme am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld werden mithilfe der Krankenkassen analysiert und ein Konzept zur Optimierung des Tätigkeitsfeldes erarbeitet.
Betriebsärztlicher Dienst
Der betriebsärztliche Dienst unterstützt und berät den Arbeitgeber bezüglich des medizinischen Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung.
Mobile Massagen
Die mobilen Massagen werden nicht in Form von Präventionskursen angeboten, da sie nur Sinn machen, wenn definitiv Schmerzen existieren. Sie gehören zu den Heilmitteln, werden normalerweise von den Ärzten bei Bedarf verschrieben und über diesen Weg von den Krankenkassen bezuschusst. Da bei Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen Muskelverspannungen und Schmerzen die Regel sind, besteht vonseiten des Arbeitgebers die Möglichkeit, auftretende Beschwerden auf Betriebskosten therapeutisch behandeln zu lassen.
Für Mitarbeiter, die nicht an den Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, kann der Arbeitgeber die Büromassage mithilfe von zweckgebundenen Gutscheinen mit dem kleinen Sachbezugshöchstbetrag von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen.
Betriebseigener Fitnessraum
Wenn der Fitnessraum nachweislich von allen Mitarbeitern genutzt wird, gehört er zur steuerbegünstigten BGF. (Um sicherzugehen, sollte man sich mit dem Antrag auf eine verbindliche Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) beim Finanzamt absichern.
Externer Anbieter – Fitnessstudio
Der Besuch in einem Fitness-Center ist in der Regel nicht steuerbegünstigt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
a. Der Arbeitgeber einigt sich mit dem Betreiber auf einen Rahmenvertrag und bezahlt für jeden aktiven Mitarbeiter den monatlichen Beitrag von zum Beispiel 70 Euro. Seinen Mitarbeitern zieht er bei der Gehaltsabrechnung monatlich einen Betrag in Höhe von 28 Euro ab. Der geldwerte Vorteil beträgt nach Abzug der Mitarbeiteranteile 42 Euro und liegt somit unter der Sachbezugsgrenze in Höhe von 44 Euro. Erhalten die Mitarbeiter keine weiteren Sachbezüge, bleibt der geldwerte Vorteil in Höhe von 42 Euro steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG).
b. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern zum Besuch des Fitnessstudios einen zweckgebundenen Gutschein in Höhe von bis zu 44 Euro aushändigen. Damit ist die Zuwendung ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
5 Welche Vorteile bringt die betriebliche Gesundheitsförderung
für den Unternehmer?
Durch die BGF wird den Mitarbeitern eine Wertschätzung entgegengebracht, die diese motiviert, ihre mögliche Leistungsfähigkeit einzubringen. Sie sind motivierter, identifizieren sich mehr mit dem Unternehmen, arbeiten effektiver und verhalten sich qualitätsbewusster. Bei einem guten Arbeitsklima sinken die krankheitsbedingten Fehltage, was mehr finanziellen Spielraum zulässt und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmung stärkt.
Hinzu kommt noch ein wesentlicher Punkt: Das Ansehen der Firma in der Öffentlichkeit wird aufgewertet (Imageaufwertung).
für die Mitarbeiter?
Die Mitarbeiter profitieren von dem verbesserten Arbeitsklima. Sie sind zufriedener und in der Folge auch leistungsfähiger. Da der Arbeitsalltag einen großen Teil ihres Lebens ausmacht, verbessert sich ihre Lebensqualität und in der Folge auch ihr Gesundheitszustand. Sie werden seltener zum Arzt gehen müssen und damit weniger Krankheitstage anmelden.
Das sind nur einige Positiv-Punkte. Insgesamt kommt es bei der BGF zu einer Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu beachten ist allerdings dabei, dass alle Mitarbeiter in die Einführung der betrieblichen Gesundheitsförderung einbezogen werden. Und dieses Engagement wird durch das Finanzamt unterstützt.
6. Auf welche Weise unterstützt das Finanzamt die BGF?
Entlastung der Unternehmen gemäß § 3 Nr. 34 EStG
Zur Entlastung der Unternehmen hat der Gesetzgeber gemäß § 3 Nr. 34 EStG bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei gestellt. Allerdings müssen diese Leistungen aufgrund der Anpassung an das sogenannte Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015, BGBl 2018 1 Seite 1368 ab dem 01.01.2020 den Qualitätskriterien nach den §§ 20, 20 b SGB V entsprechen. Was bedeutet das?
Steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter
Neben der steuerlichen Vergünstigung gemäß den §§ 20, 20 b SGB V werden dem Arbeitgeber weitere finanzielle Spielräume zugestanden. Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kalenderjährlich insgesamt 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei für Gesundheitsförderungsmaßnahmen gewähren. Dabei besteht kein Unterschied zwischen Geringverdienern, Vollzeitkräften oder seinen Gesellschafter-Geschäftsführern.
Dies allerdings nur, wenn die Leistung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung dient. Wichtig ist, dass die Zertifizierung (Qualifizierung) der ausführenden Fachkraft nachgewiesen wurde.
Sind die 500 Euro überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse angesiedelt?
Bei den 500 Euro handelt es sich um eine steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschale, die nicht der Überprüfung unterliegt, ob ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vorliegt. Außerdem gilt der Freibetrag in Höhe von 500 Euro auch dann, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber im selben Jahr wechselt. Dem Arbeitnehmer könnte der Freibetrag somit mehrfach im Jahr in voller Höhe gewährt werden.
500 Euro – Freibetrag oder Freigrenze?
Sollten die Gesundheitsleistungen einmal die 500-Euro-Grenze übersteigen, ist nur der die 500 Euro übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Weitere mögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge
Der monatlich mögliche Sachbezug in Höhe von 44 Euro brutto kann zusätzlich vergeben werden. Ebenso die Aufmerksamkeit in Höhe von 60 Euro brutto, die an einen persönlichen Anlass gebunden ist, wie zum Beispiel an den Geburtstag oder die Hochzeit.
7 Welche Maßnahmen sind im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse?
Gemäß Urteil des BFH, vom 11.03.2010, Az. VI R 7/08, sind Zahlungen des Arbeitgebers im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn das eigenbetriebliche Interesse überwiegt. Im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind beispielsweise Aufwendungen des Arbeitgebers für:
a. Massagen der Mitarbeiter, die an Computer-Arbeitsplätzen tätig sind (BFH-Urteil vom 30.5.2001, BStBl. 2001 II S. 671).
b. Rückentrainingsprogramme der Mitarbeiter, um Fehlzeiten infolge von Rückenleiden zu vermeiden (BFH-Urteil vom 4.7.2007, BFH/NV 2007 S. 1874; FG Köln vom 27.4.2006, EFG 2007 S. 923).
c. Wirbelsäulentrainingstherapie nach dem FPZ-Konzept, gemäß ärztlichem Gutachten (FG Köln vom 24.9.2003, 112 K 428/03).
d. Vorsorgeuntersuchungen der leitenden Mitarbeiter (Gesundheits-Check, Manageruntersuchung) zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie zur Krebsvorsorge (BFH-Urteil vom 17.9.1982, BStBl. 1983 II S. 39; FG Düsseldorf vom 30.9.2009, EFG 2010 S. 137).
8 Gut zu wissen:
Änderung bei der steuerlichen Vergünstigung ab 2020
Ab 2020 betrifft die steuerliche Vergünstigung lediglich Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20, 20 b des SGB V(Sozialgesetzbuch V) genügen. Damit sind die Anforderungen hinsichtlich der Qualität, der Zielgerichtetheit, der Zweckbindung und der Zertifizierung zu erfüllen. Die Mindestanforderungen an Zielgerichtetheit und Qualität der Maßnahmen sind erfüllt, wenn qualifizierte Fachkräfte wie Physiotherapeuten, Ernährungswissenschaftler oder Heilpraktiker tätig werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nur noch solche Gesundheitsmaßnahmen gefördert werden, die bei den Krankenkassen zugelassen sind.
Für Unternehmen, die mit fachkundigem Personal arbeiten oder durch eine qualifizierte Fachkraft geführt werden, erfolgte die Zulassung problemlos.
Übergangsfrist für nicht zertifizierte Maßnahmen
Seit dem 1.1.2019 besteht die Vorgabe, dass es sich bei der steuerbegünstigten betrieblichen Gesundheitsförderung um zertifizierte Maßnahmen handeln muss. Bis zum 31.12.2019 handelt es sich bei der Voraussetzung um eine Übergangsfrist für nicht zertifizierte Maßnahmen, die bereits vor dem 1.1.2019 angefangen hatten (§ 52 Abs. 4 S. 6 EStG n.F.).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bezüglich der Kostenübernahme für Massagen der Mitarbeiter, die an Computer-Arbeitsplätzen tätig sind, entschieden, dass diese überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse erfolgen und somit keinen Arbeitslohn darstellen. Da die Zahlungen nicht lohnsteuerbar sind, müssen sie nicht in die 500 Euro pro Kalenderjahr eingerechnet werden. Dass bedeutet: Massageleistungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Somit wird sich auch in Bezug auf die Massageaufwendungen im Jahr 2020 nichts ändern.
Was die betrieblichen, mobilen Massagen betrifft, so ist es in Ordnung, wenn diese von Personen geleistet werden, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation (Zertifikation) Massagen durchführen dürfen. Es wird lediglich verlangt, dass der Dienstleister sich bei der entsprechenden Krankenkasse anmeldet.
9. Ansprechpartner für weiterführende Informationen:
– Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG für die Absicherung auf lohnsteuerlicher Seite.
– BGF-Koordinierungsstelle für Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der BGF-Maßnahmen*
– Leitfaden Prävention zur Information über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Krankenkassen**
10. Fazit
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist neben dem Arbeitsschutz, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und den übrigen gesundheitsbezogenen Hilfen, ein Instrument des ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements und wird durch die Krankenkassen unterstützt.
Entsprechend § 3 Nr. 34 EStG kann der Arbeitgeber jedem seiner Beschäftigten pro Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei für qualitätsgesicherte, verhaltensbezogene Primärpräventionsmaßnahmen zukommen lassen. Außerdem kann er solche Maßnahmen mit dem kleinen Sachbezug in Höhe von monatlich 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen.
Seit dem 1.1.2019 sind die Vorschriften zur Förderung der Gesundheit in Betrieben (§§ 20, 20 b SGB V) dahingehend erweitert worden, dass eine Zertifizierung für die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (§ 20 Abs. 2, 5 SGB V) erforderlich ist.
Als Qualitätskriterium ist diese Zertifizierung auch Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Maßnahmen.
Für die Zeit bis zum Inkrafttreten am 1.1.2020 wurde eine Übergangsregelung geschaffen, aufgeführt in den Anwendungsvorschriften des § 52 Abs. 4 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Mit der BGF schafft der Arbeitgeber eine Win win Situation für sich und seine Mitarbeiter. Er sorgt für die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer, zeigt ihnen Wertschätzung und bewirkt damit ein gutes Betriebsklima.
Die Mitarbeiter fühlen sich als wesentlicher Teil der Firma, sind motiviert und seltener krank.
Im Außenverhältnis erfährt das Unternehmen einen Imagezuwachs. Ein wesentlicher Aspekt, um neue, potenzielle Arbeitnehmer zu gewinnen.
//www.bgf-koordinierungsstelle.de
//www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp
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